Endlich ist die leidige Reglementierung für die Benutzung des allgemeinen Mieter-Waschraums erledigt. Autoinkasso heisst der Stein der Weisen. Jeder Mieter erhält ein "Benutzer-Set" mit einer Chip-Karte, einer Referenznummer und 15 Einzahlungsscheinen. Damit kann er nun nach Lust und Laune hantieren. Sofern er die Begleitinformationen kapiert hat. Also kapieren, bitte!

Wie alle technokratischen Zumutungen ist auch dieses Set unbesehen in meinem Papierkorb gelandet. Heute, beim wöchentlichen Ausmisten, ist es mir wieder in die Hände geraten, und erst jetzt ist mir das post-dadaistische Potential der umständlichen Veranstaltung aufgefallen. In der Tat: Die Stelle der clownesken Manifeste nehmen heute – wenn man von Parteiprogrammen absieht – die Anweisungen der Dienstleistungskreativen ein. Ich zitiere aus dem Benutzer-Set für Autoinkasso:

Informationen für den Benutzer mit Referenz-Nummer XX XXXXX XXXXX XXXXX 00000 00XXX

  • Es kann sofort an der Ladestation das Überbrückungsguthaben von CHF 0.00 auf die Karte übernommen werden.
  • Das Überbrückungsguthaben wird jeweils nur einmal auf die Karte übertragen und dann mit der nächsten Einzahlung verrechnet. Danach steht es erneut zur Verfügung.
  • Alle Einzahlungen müssen mit den beiliegenden Einzahlungsscheinen vorgenommen werden, die Referenz-Nummer ist immer XX XXXXX XXXXX XXXXX 00000 00XXX.
  • Einzahlungsscheine oder Referenz-Nummern von anderen Benutzern dürfen nicht verwendet werden.
  • Es kann maximal der Betrag von CHF 50.00 auf die Karte übertragen werden. Ein darüber hinausgehender Restbetrag wird in der Ladestation zurückbehalten.
  • Es muss ein Mindestbetrag von CHF 20.00 einbezahlt werden.
  • Das einbezahlte Guthaben steht innerhalb von ca. 3 Werktagen an der Ladestation zur Verfügung.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an unseren Kundendienst über Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon 056 XXX XX XX.

Ich meinerseits wünsche allen einen heiteren Waschtag.